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Handyvertrag & Internet-Vertrag kündigen

Schnell und sicher den Internet- oder Handyvertrag kündigen: Alle Informationen zur Vertragskündigung direkt beim Anbieter

Ein Handyvertrag ist ohne großen Aufwand abgeschlossen: In der Regel läuft er über 24 Monate und geht danach nahtlos in die automatische Verlängerung über – sofern Du ihn nicht korrekt kündigst. Doch worauf musst Du achten, wenn Du Deinen Handyvertrag kündigen möchtest? Von der aktuellen Gesetzeslage über die Vertragslaufzeit bis hin zu Kündigungsfristen erfährst Du hier alles Wichtige rund um die Beendigung Deines Handyvertrags.

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Telekom

Handyvertrag kündigen: das musst Du wissen

Spielst Du mit dem Gedanken, Deinen Handyvertrag zu kündigen, kann dies viele Gründe haben: Der Mobilfunkmarkt ist sehr schnelllebig, weshalb die Konditionen in Deinem Vertrag im Nu veralten. Wurden 5 Gigabyte Datenvolumen oder eine Allnet-Flat vor ein paar Jahren als „Luxus“ angesehen, gehören sie heute zu einem Standard-Tarif dazu. Sind die Konditionen eines anderen Providers besser oder lassen Netzqualität und Service des aktuellen Anbieters zu wünschen übrig, kann dies ebenso dazu führen, dass Du Deinen Handyvertrag innerhalb der Frist kündigen willst.

Bestimmt kennst Du jedoch die Situation, dass Du beim Kündigen Deines Handyvertrags die vorgegebene Frist verpasst hast? Bislang erwies sich dies als besonders ärgerlich – denn ging die Kündigung beim Anbieter nicht mindestens drei Monate vor Ende des Vertrags ein, verlängerte sich letzterer automatisch um ein weiteres Jahr.Mit dem am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen neuen Telekommunikationsgesetzes TKG (EECC) hat sich das zu Deinen Gunsten geändert: Willst Du Deinen ab dem 1. Dezember 2021 gültigen Handyvertrag nach dem neuen Gesetz kündigen, kannst Du dies mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich jeweils zum Ende des Monats tun – inklusive Rufnummernmitnahme.

Die Art, wie Du Deinen Handyvertrag kündigen kannst, zeigt sich ebenfalls einfacher: Eine bequeme Lösung stellt die Kündigung per Kündigungsbutton (1-Click-Kündigung) dar. Diese Kündigungsoption müssen Dir alle Anbieter seit dem 2. Juli 2022 für online abgeschlossene Verträge zur Verfügung stellen – das regelt das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Im Gegensatz zur klassischen Vertragskündigung per Post, Fax oder E-Mail musst Du im Vorfeld nicht mehr mühselig Informationen zusammentragen, sondern kannst mit ein paar simplen Klicks Deinen Handyvertrag kündigen.

Tipp: Bist Du mit Deinem Provider grundsätzlich zufrieden, wünschst Dir aber mehr Leistungsumfang, solltest Du vor der Kündigung des Handyvertrags immer über einen Tarifwechsel nachdenken. Vielleicht profitierst Du mit einer Vertragsverlängerung und einem anderen Tarifmodell von unschlagbaren Vorteilen? Sprich uns einfach an – wir beraten Dich gerne.

Handyvertrag kündigen mit Vorlage: die Alternative zur digitalen Kündigung

Bevorzugst Du es, Deinen Handyvertrag auf klassischem Weg zu kündigen, kannst Du dies natürlich auch per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg tun. Viele Provider bieten Dir sogar geeignete Vorlagen an, die Du für Deine Kündigung nutzen kannst.

Entscheidest Du Dich dafür, selber ein Kündigungsschreiben aufzusetzen, solltest Du unbedingt darauf achten, alle essenziellen Vertragsangaben mit einzubinden: Dazu gehören in jedem Fall Dein vollständiger Name, Deine Adresse, Deine Handynummer, Deine Kunden- und Vertragsnummer sowie das fristgerechte Kündigungsdatum. Dadurch vermeidest Du Verzögerungen und Dein Mobilfunkanbieter kann die Kündigung zeitnah bearbeiten. Bitte am Ende Deines Schreibens zudem immer um eine schriftliche Bestätigung, um sicherzugehen, dass Deine Kündigung auch eingegangen ist!

Zusätzlich abgesichert bist Du, wenn Du beim Absenden Deiner Kündigung einen Beleg erhältst – wie zum Beispiel das Sendeprotokoll beim Fax, das Einschreiben mit Rückschein beim Brief oder die Empfangs- und Lesebestätigung bei der E-Mail.

Handyvertrag kündigen: diese Fristen gilt es zu beachten

Damit Du Deinen Handyvertrag ohne Probleme kündigen kannst, musst Du die aktuell geltenden Kündigungsfristen beachten. Ja nach Tarifmodell oder Vertragstyp fallen diese unterschiedlich aus. Mit der TKG-Novelle vom 1. Dezember 2021 gilt Folgendes:

  • Bei Verträgen mit Laufzeit bist Du innerhalb der Mindestvertragslaufzeit (meistens 24 Monate) an Deinen Tarif gebunden. Das bedeutet, dass die Frist fürs Kündigen Deines Handyvertrags je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abweicht: Für alle Verträge, die nach dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, gilt bereits die Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende. Hast Du Deinen Handyvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen, bleibt es bei der üblichen Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsende.

  • Für Verträge ohne Laufzeit gilt in aller Regel die Kündigungsfrist von einem Monat.

  • Bei Prepaid-Tarifen musst Du den Handyvertrag oft nicht aktiv kündigen. Solltest Du Dein Guthaben über eine gewisse Zeit nicht mehr aufladen, wird der Tarif automatisch deaktiviert.

Was passiert aber, wenn Du die Kündigungsfrist verpasst hast und sich der Vertrag automatisch verlängert? Laut neuem Gesetz musst Du nicht mehr ein Jahr ausharren: Den Handyvertrag kündigst Du einfach mit einer Frist von einem Monat zum Ende des nächsten Monats.

Wissenswertes zur Kündigung des Handyvertrags

Sicher hast Du noch einige Fragen rund um die Kündigung. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Infos für Dich zusammengefasst.

Damit Deine Kündigung wirksam wird, musst Du Dich an die vorgeschriebenen Fristen Deines Providers halten. Je nach Tarifart und Laufzeit können sich die Kündigungsfristen unterschiedlich gestalten:

  • Verträge mit Laufzeit: Mit einem Laufzeitvertrag bist Du für 24 Monate an Deinen Tarif gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt hier in der Regel ein Monat vor Vertragsende.

  • Verträge ohne Laufzeit: Ist für Deinen Tarif keine Laufzeit definiert, kannst Du ihn meist ebenfalls mit einer Frist von nur einem Monat kündigen.

  • Prepaid-Tarife: Einen Prepaid-Tarif kündigst Du immer zum Monatsende. Grundsätzlich ist hier aber keine aktive Kündigung erforderlich: Lädst Du das Guthaben nicht mehr auf, deaktiviert sich der Tarif nach einer bestimmten Zeit automatisch.

Schaue am besten in Deine Vertragsunterlagen oder logge Dich im Kundenportal Deines Mobilfunkanbieters ein. Dort sind die Kündigungsfristen hinterlegt. Im Zweifel kann Dir sicherlich auch ein Anruf bei Deinem Anbieter weiterhelfen.

Die Kündigung sollte spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten bei Deinem Provider eingehen. Das bedeutet: Du kannst auch unmittelbar nach Vertragsbeginn eine Kündigung veranlassen. Dein Vertrag läuft dann nach der Mindestlaufzeit aus.Falls es doch mal zeitlich knapp wird mit der Kündigung: Es gilt das Datum, an dem Dein Anbieter die Kündigung erhält – nicht das Datum, an dem das Schreiben verfasst oder verschickt wurde.

Verpasst Du die Frist, ist das seit dem 1. Dezember 2021 aber auch nicht mehr schlimm. Zunächst kommst Du zwar weiterhin in eine automatische Vertragsverlängerung und Dein Vertrag läuft für unbestimmte Zeit weiter. Jedoch kannst Du diese automatische Vertragsverlängerung nun mit der Frist von einem Monat kündigen. Der Vertrag wird als nicht mehr automatisch um eine Laufzeit von 12 Monate verlängert.

Unter bestimmten Bedingungen kannst Du von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Diese Bedingungen sind im Kleingedruckten deines Vertrags festgehalten. Oftmals ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn Dein Anbieter Vertragskonditionen zu Deinem Nachteil ändert und etwa eine Preiserhöhung vornimmt. Seriöse Anbieter informieren Dich vorab über diese Änderung. Wirst Du in Kenntnis gesetzt, kannst Du den Vertrag innerhalb von vier Wochen kündigen.

Bei der Kündigung handelt es sich um ein Dokument, das ein rechtlich wirksames Vertragsverhältnis beendet und daher einer bestimmten Form unterliegt. Im Kündigungsschreiben solltest Du unbedingt Angaben zu Deiner Person, zum Vertragsverhältnis (Vertrags- und Kundennummer) und zum gewünschtem Kündigungszeitpunkt machen. Auch wichtig: Die Bitte nach einer Kündigungsbestätigung.

Wenn Du Deinen Vertrag über unser Formular kündigst, kannst Du auch gleich die Rufnummernmitnahme beantragen. Klicke dafür einfach das vorgesehene Kästchen an, damit Dein Provider Deine Handynummer kostenlos freigeben kann.

Nein, für die Kündigung Deines Handyvertrags musst Du selbst aktiv werden. Die Kündigung solltest Du immer schriftlich entweder durch ein vorgefertigtes Formular oder per Post an Deinen Anbieter übermitteln. Denke daran, auch immer eine Bestätigung Deiner Kündigung einzufordern.

Hast Du Deinen Handyvertrag erfolgreich abgeschlossen, wird die zum Vertrag gehörende SIM-Karte von Deinem Anbieter deaktiviert. So ist ein Zurücksenden nicht mehr erforderlich. Damit sie endgültig unbrauchbar wird, solltest Du Deine SIM-Karte vor der Entsorgung zerschneiden oder lochen.

Internet-Vertrag kündigen: so einfach geht’s

Falls Du Deinen Internet-Anschluss kündigen möchtest, kannst Du dies bequem und unkompliziert in Deinem Kundenbereich oder per E-Mail, Brief oder Fax erledigen. Wie beim Kündigen des Handyvertrags sollten wichtige Informationen wie Dein vollständiger Name, Deine Adresse sowie Deine Kunden- und Vertragsnummer im Schreiben enthalten sein. Mehr dazu erfährst Du in unseren FAQ zum Kündigen Deines Internet-Vertrags.

Damit Deine Kündigung wirksam wird, musst Du Dich an die vorgeschriebenen Fristen Deines Anbieters halten. Je nach Tarifart und Laufzeit können sich die Kündigungsfristen unterschiedlich gestalten:

  • Internet-Verträge mit Laufzeiten von 24 Monaten: Am weitesten verbreitet sind Internet-Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt hier in der Regel einen Monat vor Vertragsende. Kündigst Du den Vertrag nicht fristgerecht, wird er automatisch verlängert. Nicht vergessen: Hast Du die Frist verpasst, kannst Du nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

  • Internet-Verträge ohne Vertragslaufzeit: Ist für Deinen Internet-Tarif keine Laufzeit definiert, kannst Du ihn mit einer Frist von nur einem Monat kündigen.

Die Kündigungsfrist ist in Deinen Vertragsunterlagen oder auf Deiner Rechnung hinterlegt. Alternativ kannst Du Dich auch im Online-Portal einloggen, um die Frist zu ermitteln.

Nein, die Kündigung Deines Internet-Vertrags kannst Du auch unmittelbar nach Vertragsbeginn veranlassen. Wichtig ist, dass das Schreiben mindestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit bei Deinem Provider eingeht und nicht zwingend am Stichtag selbst.

Das Sonderkündigungsrecht regelt die Möglichkeiten zur außerordentlichen Kündigung des Internet-Vertrags, die Du unter bestimmten Bedingungen erwirken kannst. Oftmals ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn Dein Anbieter die vertraglich geregelten Leistungen nicht entsprechend liefert (z.B. wenn die Internetgeschwindigkeit konstant niedriger ist als vereinbart) oder Änderungen an den AGBs vornimmt, denen Du nicht zustimmen möchtest. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Preiserhöhung handeln.

Im Falle eines Umzugs greift das Sonderkündigungsrecht: Kann Dein Anbieter an Deinem neuen Wohnsitz die Leistungen des bestehenden Internet-Vertrags nicht mehr erbringen, kannst Du den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Die meisten Anbieter regeln in ihren AGBs, dass die Kündigung in Textform einzureichen ist. Daher genügt ein Kündigungsschreiben, das unbedingt Angaben zu Deiner Person, dem Vertragsverhältnis und dem gewünschten Kündigungszeitpunkt enthält. Füge noch eine Bitte nach einer Kündigungsbestätigung hinzu, um sicherzugehen, dass die Kündigung eingegangen ist.