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Neues Telekommunikationsgesetz: bessere Bedingungen für deinen Handyvertrag

Seit 1. Dezember 2021 gilt eine Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG). Die gute Nachricht: Das neue TKG bringt dir jede Menge Vorteile, wenn du deinen Handyvertrag kündigen oder den Anbieter wechseln möchtest. Die wichtigsten der neuen Regelungen zum Handyvertrag findest du einfach erklärt auf dieser Seite.

Die TKG-Novelle: Was ist das überhaupt?

In der Europäischen Union gibt es schon seit langem Richtlinien, wie Verträge für Handy, Festnetz und Internet ausgestaltet sein dürfen. Eine Änderung gab es auf EU-Ebene schon im Jahr 2018, und zwar den sogenannten „European Electronic Communication Code“ (EECC). Aber erst 2021 wurde diese Richtlinie durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes auch in deutsches Recht übertragen.

Die TKG-Novelle von 2021 enthält zahlreiche neue Regeln für Handyverträge, und die meisten sind für dich als Nutzer sehr vorteilhaft. Du kannst beispielsweise deine Verträge leichter kündigen, sie verlängern sich nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr, und du wirst besser über Veränderungen und günstige Handytarife informiert.

Das Wichtigste zur TKG-Novelle auf einen Blick

Zwei Punkte sind in den Anpassungen zum Telekommunikationsgesetz für dich besonders wichtig. Dabei geht es zum einen um die automatische Verlängerung von Handyverträgen und zum anderen um das Sonderkündigungsrecht. Beides schauen wir uns gleich genauer an. Zuerst bekommst du aber einen Überblick darüber, welche der neuen Regelungen deinen Handyvertrag betreffen:

  • Du wirst besser informiert: Laut TKG-Novelle muss dein Anbieter dir beim Abschluss eines neuen Vertrags alle Informationen schriftlich zur Verfügung stellen – und zwar bevor du zustimmst.

  • Du bist flexibel in deinen Verträgen: Dein Vertrag verlängert sich dank des neuen TKG nicht mehr automatisch um 12 Monate, sondern nur noch um 1 Monat.

  • Du hast ein erweitertes Sonderkündigungsrecht: Bei Vertragsänderungen oder bei einem Umzug kannst du unter Umständen kostenlos und kurzfristig kündigen.

  • Du bekommst den besten Tarif: Einmal im Jahr muss dein Anbieter dich laut neuem TKG darüber informieren, welcher Tarif für dich am günstigsten ist.

  • Du hast mehr Rechte, wenn nicht geleistet wird: Wenn du nicht das bekommst, wofür du bezahlst, darfst du die Zahlung mindern oder den Vertrag kündigen. Bei einem Komplettausfall stehen dir sogar bestimmte Entschädigungen zu.

  • Du kannst einfacher den Anbieter wechseln: Dank der TKG-Novelle 2021 kümmert sich dein neuer Anbieter um den Wechsel und um die Rufnummernmitnahme.

  • Du darfst kostenlos deine Rufnummer mitnehmen: Mit der Änderung im Telekommunikationsgesetz wird die Rufnummernmitnahme kostenlos.

  • Du hast alle Kosten im Blick: Auch Kosten für Drittanbieter (z. B. Abos) müssen auf deiner Rechnung nachvollziehbar sein.

Die automatische Verlängerung des Handyvertrags wird deutlich begrenzt

Die Zeitspanne der automatischen Verlängerung von Mobilfunkverträgen wird mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes verkürzt: Bisher war eine stillschweigende Verlängerung um bis zu 12 Monate erlaubt. Hattest du die Kündigungsfrist – meist 3 Monate – verpasst, musstest du deinen Tarif also für ein ganzes Jahr behalten, auch wenn du inzwischen einen deutlich günstigeren hättest haben können.
Mit der Novellierung des TKG wird das anders. Ist die Mindestvertragsdauer erst einmal abgelaufen, verlängert sich dein Handyvertrag automatisch nur noch um 1 Monat. Außerdem kannst du jederzeit kündigen: Die Kündigung wird dann einen Monat, nachdem der Anbieter sie erhalten hat, wirksam.
Du kannst dir also einen neuen Vertrag aussuchen, ohne akribisch den Kündigungszeitpunkt im Auge behalten zu müssen. Natürlich gilt dennoch weiterhin bei vielen Verträgen eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Zusätzlich müssen Anbieter jetzt aber auch Verträge über nur 12 Monate anbieten. Es ist aber davon auszugehen, dass diese entsprechend teurer ausfallen werden.

Natürlich kannst Du Deinen Vertrag auch aktiv verlängern, wenn Du zufrieden bist. Wir haben Dir die besten Angebote für Vertragsverlängerungen Deines Handyvertrages zusammengestellt.

Gilt die kürzere Vertragsverlängerungsdauer auch bei älteren Verträgen?

Auch wenn du deinen Vertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hast, gelten diese neuen Regelungen für dich. Etwas kompliziert wird es, wenn du eine automatische Verlängerung deines Handyvertrags vermeiden wolltest und daher bereits gekündigt hast – zu einem Zeitpunkt, der vielleicht noch mehrere Monate in der Zukunft liegt. Diese Kündigung kannst du nämlich nicht einseitig zurücknehmen, um anschließend von der kürzeren Kündigungsfrist Gebrauch zu machen. Dennoch hast du die Möglichkeit, eine zweite Kündigung auszusprechen. Verweise dabei auf § 56 Absatz 3 TKG-neu und kündige „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.

Umzug, Kündigung und Co.: Neue Regeln für Internet- und Festnetz-Verträge

Das neue Telekommunikationsgesetz bringt nicht nur viele Vorteile für Deine Handyverträge, sondern auch für dein Internet- und Festnetz-Angebot. Schließt Du zum Beispiel einen Internet- oder Festnetz-Vertrag ab, muss dir der Anbieter vor der Vertragsunterschrift eine Übersicht mit den wichtigsten Bedingungen, Preisen und Co. zur Verfügung stellen. Allgemein hast Du mit der TKG-Novelle noch mehr Flexibilität und Sicherheit in deinem Festnetz- und Internet-Vertrag. Durch die neuen Regeln bist Du besser vor schlechten Leistungen geschützt und darfst bei erheblichen und andauernden Abweichungen, zum Beispiel bei der Internet-Geschwindigkeit in deinem Internet-Vertrag, Deine Zahlung an den Anbieter mindern oder den Vertrag sogar außerordentlich kündigen.

Zudem genießt Du bei einem Umzug eine Kündigungsfrist von nur 1 Monat, sollte Dein Anbieter an Deinem neuen Wohnsitz nicht die im Vertrag vereinbarten Leistungen einhalten können. Und nicht nur das: Die wichtigsten Änderungen für Handyverträge gelten ebenfalls für Internet-Verträge. So zum Beispiel auch das erweiterte Sonderkündigungsrecht, die Sicherheit den besten Tarif zu bekommen oder die Vertragsverlängerung um maximal 1 Monat, solltest Du einmal vergessen deinen Vertrag fristgerecht zu kündigen.

Sonderkündigung laut Telekommunikationsgesetz: Das sind deine Rechte

Die Änderungen im Telekommunikationsgesetz 2021 erleichtern auch die Kündigung in besonderen Fällen. Warum ist das wichtig, wenn du doch mit einer Frist von nur 1 Monat kündigen kannst? Das ist zum Beispiel nicht möglich, wenn du dich noch in der Mindestvertragslaufzeit befindest. In diesen Fällen kann eine Sonderkündigung laut Telekommunikationsgesetz sinnvoll sein. Wir stellen dir hier zwei häufig vorkommende Szenarien vor.

  • Kündigung laut Telekommunikationsgesetz bei Umzug: Du möchtest umziehen, dein Anbieter kann aber am neuen Wohnort nicht oder nur zu nachteiligen Bedingungen leisten – zum Beispiel, weil du ins Ausland ziehst. Bisher hattest du in diesem Fall wenig Möglichkeiten und musstest lange Kündigungsfristen oder ungünstigere Tarife in Kauf nehmen. Das ist jetzt anders: Das Sonderkündigungsrecht im Telekommunikationsgesetz erlaubt dir eine kürzere Kündigungsfrist von 1 Monat.

  • Sonderkündigung bei Vertragsänderung: Dein Anbieter möchte den Vertrag ändern, doch die Bedingungen sind zu deinem Nachteil? Dann musst du darüber informiert werden, und zwar mindestens 1 Monat und höchstens 2 Monate vor der Änderung. Du hast dann 3 Monate Zeit, deine Kündigung laut Telekommunikationsgesetz auszusprechen. Kündigen darfst du fristlos ab dem Tag, ab dem die Änderungen vorgesehen sind.

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